URSCHRIFT - ORIGINALE


COMUNE DI VILLABASSA

Provincia di Bolzano


GEMEINDE NIEDERDORF

Provinz Bozen


VERBALE DI DELIBERAZIONE DEL CONSIGLIO COMUNALE


BESCHLUSSNIEDERSCHRIFT DES GEMEINDERATES

Numero/Nummer

Data/Datum

Ore/Uhr

49

30.11.2005

20:00

Previo esaurimento delle formalitá prescritte dalla vigente Legge Regionale sull´ Ordinamento dei Comuni, vennero per oggi convocati, nella solita sala delle adunanze, i componenti di questo Consiglio comunale.
Presenti i consiglieri:

Nach Erfüllung der im geltenden Regionalgesetz über die Gemeindeordnung enthaltenen Formschriften wurden für heute, im üblichen Sitzungssaal, die Mitglieder dieses Gemeinderates einberufen.
Anwesend sind die Gemeinderäte:


entschuldigt abwesend

assente giustificato

unentschuldigt abwesend

assente ingiustificato


entschuldigt abwesend

assente giustificato

unentschuldigt abwesend

assente ingiustificato

Dr. JOHANN PASSLER

KURT PLONER

MAX BRUNNER

MARGIT RAINER BAUR

ROBERT BURGER

FLORIAN SINNER

Dr. HERBERT CAMPIDELL

REINHARD STABINGER

HERBERT FAUSTER

HERMANN STOLL

ANGIOLINO FRACCAROLI

MARTIN STOLL

JOSEF GOLSER

DANIELA TASCHLER

FRANZ JAEGER



Assiste il Segretario Comunale Signor

Seinen Beistand leistet der Gemeindesekretär, Herr

Dr. Walter Boaretto

Constatato che il numero degli intervenuti é sufficiente per la legalitá dell' adunanza, il Signor

Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit, übernimmt Herr

Dr. Johann Passler

nella sua qualità di Sindaco ne assume la presidenza e dichiara aperta la seduta. Il Consiglio passa alla trattazione del seguente oggetto:

in seiner Eigenschaft als Bürgermeister den Vorsitz und erklärt die Sitzung für eröffnet. Der Gemeinderat behandelt folgenden Gegenstand

Imposta comunale sugli immobili - determinazione dell'aliquota per l'anno 2006

Gemeindeimmobiliensteuer. Festlegung des Steuersatzes für das Jahr 2006

Pareri preventivi ai sensi dell´art.56, L. R. 1/93, modificato con la L. R. 23 ottobre 1998, n. 10, sulla presente proposta di deliberazione

Vorherige Gutachten im Sinne des Art. 56, R. G. 1/93, abgeändert mit R. G. 23. Oktober 1998, Nr. 10, zur vorliegenden Beschlussvorlage

Parere tecnico-amministrativo

Administratives Gutachten

Il sottoscritto esprime il

Der Unterfertigte erteilt hiermit sein

parere favorevole

positives Gutachten

in ordine alla regolarità tecnica della presente proposta di delibera;

hinsichtlich der fachlichen Ordnungsmäßigkeit der vorliegenden Beschlussvorlage;

In mancanza del responsabile, in relazione alle sue competenze:

In Ermangelung des Verantwortlichen, im Rahmen seiner Zuständigkeiten:

IL SEGRETARIO COMUNALE – DER GEMEINDESEKRETÄR
Dr. Walter Boaretto

Parere contabile

Buchhalterisches Gutachten

Il sottoscritto esprime il

Der Unterfertigte erteilt hiermit sein

parere favorevole

positives Gutachten

In ordine alla regolarità contabile sulla presente proposta di deliberazione

hinsichtlich der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit der vorliegenden Beschlussvorlage und

dichiara

bestätigt



anno/Jahr

entrata/Einnahme

spesa/Ausgabe

capitolo/Kapitel

n./Nr.



la prenotazione di spesa






die Vorbuchung der Ausgabe


l'impegno di spesa






die Verpflichtung der Ausgabe


la prenotazione d'entrata






die Vorbuchung der Einnahme


L'accertamento d'entrata






die Feststellung der Einnahme


che non deriva nessuna spesa






dass keine Ausgabe entsteht

In mancanza del responsabile, in relazione alle sue competenze:

In Ermangelung des Verantwortlichen, im Rahmen seiner Zuständigkeiten:

IL CONTABILE – DER BUCHHALTER
Karl Kamelger



Imposta comunale sugli immobili - determinazione dell'aliquota per l'anno 2006

Gemeindeimmobiliensteuer. Festlegung des Steuersatzes für das Jahr 2006

Il Consiglio comunale

Der Gemeinderat

Der Gemeindeausschuss schlägt vor, für das Jahr 2006 den Hebesatz sowie den Freibetrag gegenüber dem Vorjahr nicht zu verändern, um damit diese Einnahmen für den Gemeindehaushalt in unveränderter Höhe veranschlagen zu können.

In Anbetracht des konsolidierten laufenden Ausgabenbedarfs sowie der umfangreichen Investitionen ist eine Reduzierung der Einnahmen nicht realisierbar.

Über den vorgelegten Vorschlag findet eine ausführliche Diskussion statt.

Der vorliegende Beschluss wird auf der Grundlage der nachstehenden Rechtsnormen bzw. Vorschriften gefasst:

Staatsgesetz vom 23.12.1996, Nr. 662.

Begleitgesetz zum staatlichen Haushaltsgesetz für das Jahr 1998, Gesetz vom 27.12.1997, Nr. 449.

Legislativdekret vom 15.12.1997, Nr. 446.

Satzung der Gemeinde Niederdorf.

Positive Gutachten im Sinne des Art. 56 R.G. vom 4. Jänner 1993, Nr. 1 in geltender Fassung.

Einheitstext der Regionalgesetze über die Gemeindeordnung (D.P.R.A. vom 27. Februar 1995, Nr. 4/L) und R.G. vom 23. Oktober 1998, Nr. 10.

delibera

beschließt

mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen bei 15 anwesenden und abstimmenden Ratsmitgliedern durch Handaufheben

Für das Jahr 2006 den Hebesatz der Gemeindesteuer auf Immobilien (I.C.I.) in dieser Gemeinde wie folgt festzulegen:

Für Liegenschaften, die als „Zweitwohnungen“ gelten und sich zusätzlich zur Hauptwohnung im Eigentum der unter Art. 18, Abs. 1 des E.T. der Regionalgesetze betreffend die Regelung der Aufenthaltsabgabe (D.P.R.A. vom 23.12.1982, Nr. 9/L) angeführten Personen befinden: 7 ‰ (sieben Promille)

Für alle sonstigen Steuerschuldner und Liegenschaften: 4,5 (vierkommafünfzig Promille)

Den Freibetrag für das Jahr für die direkt als Hauptwohnung genutzte Liegenschaftseinheit im Besitz von physischen Personen und von Mitgliedern der Baugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum, mit Wohnsitz in der Gemeinde Niederdorf mit Euro 258,228 festzusetzen.





DATI CONTABILI - VERBUCHUNGSDATEN

Capitolo

Kapitel

Impegno/accertamento

Verpflichtung/Feststellung

Beneficiario/debitore

Begünstigter/Schuldner

- - -

- - -

- - -

- - -



Gegen diesen Beschluss kann jeder Bürger, während des Zeitraumes seiner Veröffentlichung gemäß Absatz 13 des Art. 52 des R. G. 3.1.1993, Nr. 1, abgeändert durch Art. 12, R. G. 23.10.1998, beim Gemeindeausschuss Einspruch erheben, dieser wird davon in der ersten folgenden Sitzung unterrichtet. Innerhalb von 60 Tagen ab Vollstreckbarkeit dieses Beschlusses kann beim Regionalen Verwaltungsgericht Bozen Rekurs eingebracht werden.























Letto, confermato e sottoscritto

Gelesen, genehmigt und gefertigt



Il Sindaco / Der Bürgermeister

Il Segretario Comunale / Der Gemeindesekretär


Dr. Johann Passler


Dr. Walter Boaretto





REFERTO DI PUBBLICAZIONE

VERÖFFENTLICHUNGSBERICHT

(art. 54-L.R. 4.1.93, n. 1)

(Art. 54 des R.G. Nr. 1 vom 4.1.1993)



Ich unterfertigter Gemeindesekretär bestätige, dass gegenständlicher Beschluss am

02.12.2005

an der Amtstafel veröffentlicht wird, wo er für 10 aufeinanderfolgende Tage verbleibt.


Il Segretario Comunale / Der Gemeindesekretär


Dr. Walter Boaretto




CERTIFICATO DI ESECUTIVITÀ

VOLLSTRECKBARKEITSBESCHEINIGUNG



Es wird bescheinigt, dass gegenständlicher Beschluss in Übereinstimmung mit den Gesetzesnormen an der Amtstafen veröffentlicht wurde, somit ist derselbe im Sinne des Art. 54, II.Absatz des R.G. Nr. 1 vom 4.1.1993 am

13.12.2005

vollstreckbar geworden;



Il Segretario Comunale / Der Gemeindesekretär


Dr. Walter Boaretto